Schulordnung der Caspar- David- Friedrich- Schule Greifswald

Präambel

Die Regionale Schule „Caspar David Friedrich“ ist eine Regionale Schule in Mecklenburg - Vorpommern. Hier lernen Schülerinnen und Schüler[1] der Klassen 5-10, mit dem Ziel des Schulabschlusses der Berufsreife und der Mittleren Reife.

 

Wir sind:

·             Ganztagsschule

·             Gesunde Schule

·             Digitale Schule

·             Schule mit Berufswahl-Siegel

·             Campusschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

 

Uneingeschränkt gilt Artikel 1 des Grundgesetzes für unser Handeln:

 

DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR

 

Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich Menschen mit vielseitigen Interessen und Stärken treffen, gemeinsam lernen sowie arbeiten wollen. Wir sind bestrebt, jedem eine angenehme und sichere Umgebung zu bieten. Das Verhalten eines Jeden in der Schule ist von gegenseitigem Respekt geprägt. Dazu gehören insbesondere das Einhalten von Klassenregeln, Pünktlichkeit, Hilfsbereitschaft sowie das gegenseitige morgendliche Begrüßen von Schülern, Lehrern und Mitarbeitern der Schule.

 

 

1 Verhalten im Schulgebäude

 

1.1        Das Schulgebäude ist ab 7:30 Uhr geöffnet. Ab 7:40 Uhr sitzen alle Schüler an ihren Plätzen.

1.2        Ab 7:45 Uhr sind sämtliche Eingangstüren zum Schulgebäude verschlossen. Das Betreten des Gebäudes kann dann ausschließlich über den Haupteingang erfolgen.

1.3        Schüler der Klassen 5-10, die zu spät kommen (auch vor dem Sportunterricht), benutzen den Haupteingang, melden sich bei der Frühaufsicht und folgen den Weisungen.

1.4        Der Besuch im Sekretariat durch schulfremde Personen, insbesondere Eltern ist telefonisch anzumelden. Das nachträgliche Bringen von Dingen durch schulfremde Personen, insbesondere von Sportbeuteln oder Frühstück, ist zu vermeiden.

1.5        Mäntel und Jacken werden an die Garderobe gehängt. Kopfbedeckungen werden abgenommen. Ausnahmen können aus religiösen oder Krankheitsgründen individuell mit dem Klassenleiter geregelt werden.

1.6        Im Klassenraum und im Treppenhaus verhält sich jeder Schüler ruhig und rücksichtsvoll. Fachräume werden nur im Beisein der Lehrkraft betreten.

1.7        Handys und andere nicht zum Unterricht gehörende elektronische Geräte, insbesondere Smartwatches, dürfen zwar in die Schule mitgebracht werden, müssen aber mit Betreten des Schulgebäudes von den Schülern prinzipiell ausgeschaltet sein und werden in der klasseninternen, verschließbaren Handygarage bis zum Unterrichtsende aufbewahrt. Das Handy darf erst nach Verlassen des Schulgebäudes wieder angeschaltet werden. Sollte ein Schüler in Ausnahmefällen unbedingt zuhause anrufen müssen, erfolgt dies nach Rücksprache mit einer Lehrkraft im Sekretariat. Alle technischen Geräte, insbesondere die für Unterrichtszwecke gebraucht werden, dürfen nach Rücksprache mit der Lehrperson verwendet werden. Genauere Regelungen befinden sich in der Handynutzungsordnung sowie iPad-Nutzungsordnung der Schule.

1.8        Film- und Tonaufnahmen sowie das Fotografieren sind auf dem gesamten Schulgelände ausschließlich zu Unterrichtszwecken gestattet.

1.9        Das Verhalten in der Sporthalle und in den Fachräumen wird durch die geltenden Hallen- bzw. Fachraumordnungen geregelt.

1.10     Fenster müssen vorsichtig geöffnet und geschlossen werden. Der Aufenthalt auf den Fensterbrettern oder direkt am geöffneten Fenster ist nicht erlaubt.

1.11     Die Nutzung von elektrischen Geräten durch die Schüler, insbesondere Toastern oder Wasserkochern ist nicht gestattet. Ausnahmefälle, insbesondere in der Schulküche klärt der anwesende Fachlehrer.

 

2  Ordnung und Sauberkeit

 

2.1        Jeder achtet auf Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus.

2.2        Der Ordnungsschüler verlässt als letzter den Raum, den er zuvor auf Ordnung und Sauberkeit kontrolliert hat – insbesondere Wischen der Tafel, Fenster schließen, Licht ausschalten.

2.3        Verlassen die Lehrkraft und die Klasse den Unterrichtsraum, wird dieser geschlossen.

2.4        Nach der, laut Raumplan, letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt. Die Lehrkraft schaltet gegebenenfalls Smartboard, Beamer sowie Rechner aus und fährt die Jalousien nach oben.

2.5        Die Tafel wird am Ende jeder Unterrichtsstunde feucht abgewischt.

2.6        Schulmobiliar und Arbeitsmittel werden schonend behandelt. Wer Verschmutzungen oder Beschädigungen absichtlich herbeiführt, wird zur Reinigung oder Ersatz verpflichtet.

2.7        Nach Aushändigung der Schulbücher sind diese umgehend mit einem Schutzumschlag zu versehen. Der Name, die Klasse und das Schuljahr sind einzutragen.

2.8        Festgestellte Mängel, Sachbeschädigungen oder Unfallquellen im Schulhaus und auf dem Schulgelände werden sofort der anwesenden Lehrkraft gemeldet.

2.9        Bei einer mutwilligen Beschädigung schulischen Eigentums kommen Schüler bzw.

Eltern für den Schaden auf.

2.10     Die Schule übernimmt keine Haftung für das Privateigentum der Schüler. Wertgegenstände der Schüler sollten nach Möglichkeit zu Hause bleiben.

 

3 Unterricht

 

3.1        Aktuelle Unterrichtszeiten sind im Hausaufgabenheft und auf der Homepage zu finden.

3.2        Die Klassenleiterzeit ab 7:45 Uhr ist verpflichtende Unterrichtszeit.

3.3        Alle Schüler sind verpflichtet, sich über Aushänge und Vertretungspläne zu informieren. Der Vertretungsplan kann über die Schulhomepage auch digital eingesehen werden.

3.4        Zur Vorbereitungszeit (5 Minuten vor Unterrichtsbeginn) befindet sich jeder Schüler an seinem Platz und hat seine Arbeitsmaterialien bereitgelegt.

3.5        Zu den Arbeitsmaterialien gehören insbesondere: das schuleigene Hausaufgabenheft, eine vollständige Federtasche, der jeweilige Fachhefter und das Nutzen gleicher Taschenrechner.

3.6        Sollte 10 Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft in der Klasse sein, informiert der Klassensprecher darüber im Sekretariat.

3.7        Während der Unterrichtsstunden ist das Trinken gestattet. Ausnahmen regeln die Fachraumordnungen. Die Flaschen stehen nicht auf dem Tisch. Die unterrichtende Lehrkraft hat die Möglichkeit gemeinsame Trinkpausen festzulegen.

3.8        Der Konsum von gesundheitsgefährdenden Getränken, insbesondere Energy-Drinks oder koffeinhaltigen Getränken, ist für Schüler nicht gestattet. Bei Missachtung wird das Getränk eingezogen, kann am Ende des Schultages durch die Eltern abgeholt werden oder wird am Folgetag entsorgt.

3.9        Während des Unterrichts sind Kaugummikauen und der Verzehr von Speisen untersagt.

3.10     Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler umgehend das Schulhaus.

 

4 Verhalten im Krankheitsfall

 

4.1        Muss ein Schüler krankheitsbedingt zu Hause bleiben, benachrichtigen die Eltern die Schule – telefonisch oder per Mail – umgehend, d.h. bis 7:45 Uhr des ersten Fehltages. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht, wird eine Entschuldigung im Nachhinein nicht akzeptiert. Fehlende Unterrichtsstunden werden dann als unentschuldigt auf dem Zeugnis vermerkt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

4.2        Erkrankte Schüler werden ins Sekretariat begleitet und werden nach Information der Sorgeberechtigten von dort abgeholt.

4.3        Die schriftliche Entschuldigung bzw. das Attest des Arztes sind zeitnah beim Klassenleiter abzugeben.

4.4        Anträge auf stundenweise Befreiung vom Unterricht insbesondere für Facharztbesuche sind rechtzeitig (nicht erst am Tag der Befreiung) beim Klassenleiter einzureichen. Beurlaubungen ab einem Unterrichtstag sind bei der Schulleitung zu beantragen und werden nach §8 der SchPflVO M-V entschieden.

4.5        Der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff zeitnah nachzuarbeiten und seine Unterlagen zu vervollständigen.

4.6        Fehlende Leistungskontrollen und Klassenarbeiten sind selbstständig und individuell abgesprochen beim Fachlehrer in der nächsten Fachstunde zu erfragen und in der festgelegten Nachschreibezeit nachzuholen.

 

5 Verhalten in der Pause

 

5.1        Kleine Pausen dienen grundsätzlich der Vorbereitung auf den folgenden Unterricht. Es verbleiben alle Schüler in ihrem Unterrichtsraum.

5.2        In der Hofpause verlässt jeder Schüler auf dem kürzesten Weg unaufgefordert das Schulgebäude und hält sich auf dem Pausenhof auf. Der Bereich der Fahrradständer sowie der Bereich vor der alten Sporthalle gehören nicht zum Pausenhof.

5.3        Bei Starkregen während der Hofpause erfolgt das Abklingeln. Alle Schüler verbleiben dann im Raum der aktuellen Stunde unter Aufsicht der jeweiligen Lehrkraft der erteilten Stunde.

5.4        Das Schulgelände darf in der Mittagspause oder in Freistunden von Schülern der 7.-10. Klasse verlassen werden. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Erlaubnis der Eltern zu Beginn des Schuljahres.

5.5        Schüler der 5. und 6. Klasse gehen zu Beginn der Mittagspause zum Essen. Im Anschluss melden sie sich beim aufsichtführenden Lehrer auf dem Schulhof. Sollte es stark regnen, wird die Pause abgeklingelt und die Betreuung erfolgt im Fachraum der kommenden Unterrichtsstunde unter Aufsicht des jeweiligen Fachlehrers der 6. Stunde.

Schüler ab der 7. Klasse dürfen sich auf dem Schulhof oder außerhalb des Schulgeländes (siehe 5.5) aufhalten. Sollte es abklingeln, haben sie auch die Möglichkeit, sich im Fachraum der 6. Stunde unter Aufsicht des entsprechenden Fachlehrers aufzuhalten.

 

6 Verhalten auf dem Schulgelände

 

6.1        Alle Fortbewegungsmittel dürfen auf dem Schulgelände nicht genutzt werden, müssen in die dafür vorgesehenen Ständer abgestellt und mit einem eigenen Schloss gesichert werden. Bei Verlust oder Beschädigung besteht keine Haftung der Schule.

6.2        Eltern, Gäste und schulfremde Personen benutzen den Haupteingang und melden sich im Sekretariat an.

6.3        Das Mitführen, Konsumieren und Verteilen von Drogen, insbesondere Nikotinprodukten, Alkohol und Energydrinks oder Substanzen, die den Anschein haben, sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Dazu gehört insbesondere der Bereich des Schulgeländes.

6.4        Das Mitbringen aller Arten von Waffen und sogenannten Anscheinswaffen (Gegenstände, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen) im Sinne des Waffengesetzes auch von Spielzeugwaffen, von Messern (Küchen – und Taschenmessern), von Werkzeugen, von Pfefferspray, Reizgas, von waffenähnlichen und gefährlichen Gegenständen, von Chemikalien, von Laserpointern, von UV-Taschenlampen, von Feuerzeugen sowie von Feuerwerkskörpern ist verboten und werden nach geltenden Gesetzen durch die Schule zur Anzeige gebracht.

6.5        Es ist verboten, insbesondere mit Schneebällen, Steinen, Sand, Stöcken oder anderen Gegenständen zu werfen. Das Anfertigen von gefährdenden Bauten, insbesondere Schlitterbahnen, ist nicht erlaubt.

6.6        Gegenstände und Bekleidung, die geeignet sind den Unterricht zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden (insbesondere sozial, kulturell oder religiös provozierende Kleidung), können durch die Lehrkräfte untersagt werden. Das Tragen angemessener Kleidung ist ausdrücklich erwünscht.

6.7        In diesem Zusammenhang wird in unserer Schule die verdeckte oder offene Zurschaustellung aller Symbole und das Propagandieren menschenfeindlicher Gesinnung nicht toleriert und werden nach geltenden Gesetzen durch die Schule zur Anzeige gebracht. Unsere Schule orientiert sich hier an den Veröffentlichungen des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern.

6.8        Das Abspielen von Musik oder Musikvideos mit gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Inhalten ist auf dem Schulgelände verboten.

6.9        Die Schüler sind mitverantwortlich für das Sauberhalten des Schulhauses und Schulgeländes. Einzelheiten ergeben sich aus dem Handlungsplan der Schule.

 

7 Verhalten bei Alarm

 

7.1        Bei Ertönen des Alarmsignals verhalten sich alle im Haus befindlichen Personen entsprechend den Anweisungen des Ansagetextes über die Lautsprecher.

7.2        Wenn das Gebäude verlassen werden muss, geschieht dies unverzüglich auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen.

7.3        Alle Schüler begeben sich zügig zu den festgelegten Sammelpunkten.

7.4        Die anwesende Lehrkraft nimmt das Klassenbuch mit und unterrichtet sofort die Schulleitung über die Vollzähligkeit der jeweiligen Klasse.

7.5        Alle Schüler verhalten sich entsprechend den Anweisungen der Feuerwehr und der Polizei sowie der Schulleitung.

 

8 Inkrafttreten, Geltungsbereich, Bekanntmachung, Salvatorische Klausel

 

8.1      Diese Schulordnung wurde auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet und tritt auf Beschluss der Schulkonferenz vom 03.06.2025 mit Wirkung vom 01.09.2025 in Kraft.

8.2      Diese Schulordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände sowie sinngemäß an

allen außerschulischen Lernorten, auf Unterrichtswegen und sowie auf allen

Schulwanderungen und Schulfahrten.

8.3      Diese Schulordnung ist in den Schulhäusern an geeigneter Stelle auszuhängen und auf der Homepage zu veröffentlichen.

 

„Sollten Bestandteile oder einzelne Teile dieser Schulordnung unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Schulordnung im Übrigen unberührt.“

 

 

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Anke Thurow                                                                                              Heike Gerth

Schulleiterin                                                                                                 Schulkonferenzleiterin



[1] Das Wort Schüler verweist im Folgenden sowohl auf die feminine wie auch maskuline Form.