Schulordnung der Caspar- David- Friedrich- Schule Greifswald

Uneingeschränkt gilt Artikel 1 des Grundgesetzes für unser Handeln:

DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR.

  1. Jeder ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich.
  2. Wir gehen freundlich, hilfsbereit und respektvoll miteinander um.
  3. Wir sorgen selbst für Ordnung und Sauberkeit.
  4. Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen.
  5. Der Unterricht beginnt pünktlich.
  6. In den großen Pausen verlassen alle Schüler das Schulgebäude, aber nicht das Schulgelände.
  7. In den kleinen Pausen verbleiben die Schüler im Haus.
  8. Handys sind bis zum Unterrichtsende in der Handybox.
  9. In unserer Schule gilt das Jugendschutzgesetz.

 

Diese Schulordnung ist durch die Schulkonferenz am 11.03.2008 angenommen worden.

Sie trat am 07.05.2008 verbindlich in Kraft.